Gesichtsnervenchirurgie

Hier geht es nicht um Erkrankungen des Gesichtsnerven (Nervus facialis), sondern um Operationen, bei denen der Nerv durch das Operationsgebiet verläuft. Eine Verletzung des Gesichtsnerven hat eine Lähmung der Gesichtsmuskulatur zur Folge. Seine Schonung ist daher oberstes Gebot.

Auch bei der Entfernung von Tumoren wird der Gesichtsnerv nach Möglichkeit erhalten. Liegt ein bösartiger Tumor vor, dann kann möglicherweise eine Teilentfernung oder Entfernung des Nerven notwendig sein. Dann wird der Nerv aber aus anderen Nerven rekonstruiert (Nerventransplantation).

Wird der Gesichtsnerv zum Beispiel durch einen Unfall glatt durchtrennt, kann man ihn meistens ohne Transplantation mit einer direkten Nervennaht wieder zusammen nähen.

In der Speziellen HNO-Chirurgie ist die genauste Kenntnis der Anatomie unabdingbar notwendig. Wichtiger Bestandteil der Ausbildung zum HNO-Chirurgen ist die Nervenchirurgie, insbesondere die Gesichtsnervenchirurgie.